Nutzungsbedingungen für die Vergabeplattform der Stadtwerke Essen AG

Stand: 10. Oktober 2018


Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Vergabeplattform der Stadtwerke Essen AG, Rüttenscheider Straße 27-37, 45128 Essen, im Folgenden „SWE“ genannt.

§ 1 Geltung dieser Nutzungsbedingungen und Verweis auf die Datenschutzerklärung der SWE

  1. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der webbasierten Vergabeplattform der SWE (nachfolgend: „SWE-Plattform“), über die Sie an Vergabeverfahren der SWE und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend: „SWE“) auf elektronischem Weg teilnehmen können. Indem Sie Inhalte, Dienste oder Angebote der SWE-Plattform nutzen, erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen und deren Berücksichtigung bei der Nutzung der SWE-Plattform einverstanden. Mit Beginn der Nutzung der SWE-Plattform gelten diese Nutzungsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.
  2. Diese Nutzungsbedingungen gelten nicht für Leistungen anderer Anbieter, wie insbesondere die Bereitstellung der Software AI BIETERCOCKPIT.
  3. Für die einzelnen Vergabeverfahren sind ausschließlich die Vergabeunterlagen einschließlich der jeweiligen Bewerbungsbedingungen maßgebend. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sind nicht Bestandteil der jeweiligen Vergabeunterlagen.
  4. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die SWE finden Sie ausschließlich in der Datenschutzerklärung der SWE, die Ihnen ebenfalls auf der SWE-Plattform zur Verfügung steht.

§ 2 Registrierung

  1. Die Registrierung auf der SWE-Plattform ist für Sie kostenfrei und zeitlich unbefristet.
  2. Mit der Registrierung auf der SWE-Plattform verpflichten Sie sich, Ihre Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Die SWE behält sich eine Prüfung der Angaben vor.
  3. Ändern sich nach der Registrierung Ihre Daten oder Angaben zum Kommunikationsweg (z.B. die E-Mail-Adresse), sind Sie verpflichtet, diese Änderungen auf der SWE-Plattform ebenfalls vorzunehmen. Andernfalls kann eine störungsfreie Kommunikation nicht gewährleistet werden. Etwaige Nachteile aufgrund des Fehlens aktueller Daten oder Angaben fallen Ihnen zur Last.
  4. Bei Änderung der Rechtsform oder Umfirmierung o.ä. ist zwingend eine Neuregistrierung unter der aktuellen Firma erforderlich.

§ 3 Nutzungsverhältnis

  1. Sobald Sie sich an einem konkreten Vergabeverfahren über die SWE-Plattform beteiligen, wird ein Benutzerkonto eingerichtet. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die weitere Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Ihnen über dieses Benutzerkonto erfolgt. Sobald eine neue Nachricht in Ihrem Benutzerkonto auf der SWE-Plattform eingegangen ist, werden Sie darüber per E-Mail an die von Ihnen angegebene EMail-Adresse informiert. Mit Eingang auf dem Benutzerkonto sind die Erklärungen in Ihren Empfangsbereich gelangt.
  2. Bei missbräuchlicher Verwendung der Zugangsberechtigung zur SWE-Plattform ist die SWE berechtigt, die Registrierung mit sofortiger Wirkung zu löschen und den Nutzer von der Teilnahme an Vergabeverfahren auszuschließen. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere bei einer Veröffentlichung, Vervielfältigung oder der unberechtigten Weitergabe von heruntergeladenen Unterlagen an Dritte vor.
  3. Die SWE kann die Nutzung der SWE-Plattform sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die SWE-Plattform oder ihre elektronische Einrichtung technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle bemüht sich die SWE, die vollständige Funktionsfähigkeit der SWE-Plattform unverzüglich wieder herzustellen.
  4. Ist die Nutzung der SWE-Plattform aufgrund eines Umstandes, welcher innerhalb des Wirkungsbereiches der SWE liegt, nicht möglich, wird die SWE dies bei der weiteren Durchführung laufender Vergabeverfahren berücksichtigen, so dass den Nutzern keine unangemessenen Nachteile entstehen und die Ordnungsgemäßheit der Verfahren gewahrt bleibt.
  5. Ist für den Nutzer eine Funktionsstörung der SWE-Plattform im Rahmen der Abwicklung des elektronischen Vergabeverfahrens erkennbar, so ist er angehalten, diese unmittelbar bei einer der in § 11 Absatz 1 genannten Stellen zu melden, damit der Betreiber umgehend Maßnahmen zur Beseitigung der Störung einleiten kann. Im Rahmen der Meldung einer Störung sind der Fehler, der Zeitpunkt der Störung sowie das Aktenzeichen des Vergabeverfahrens zu nennen. Ebensolches gilt auch für ausbleibende oder nicht zeitnah erhaltene Benachrichtigungen über den Zugang eines Angebotes oder Teilnahmeantrages. Unterbleibt eine Störungsmeldung durch den Nutzer, kann er hieraus keine Ansprüche geltend machen.

§ 4 Zugang zu den Vergabeunterlagen

  1. Die Vergabeunterlagen können nach Anmeldung auf der SWE-Plattform kostenlos heruntergeladen werden. In EU-Vergabeverfahren haben Sie die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen sowie die bisherige Bieterkommunikation ohne Registrierung einzusehen. Gefordert wird diese erst dann, wenn Sie sich als Bieter tatsächlich an einem Vergabeverfahren beteiligen, also ein Angebot abgeben möchten.
  2. Eine vorherige Registrierung bietet Ihnen jedoch den Vorteil, über Änderungen des Vergabeverfahrens automatisch per E-Mail unterrichtet zu werden. Ohne Registrierung sind Sie verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren („Holschuld“).
  3. Der Umgang mit den Vergabeunterlagen, die Sie von der SWE-Plattform herunterladen, ist vertraulich.

§ 5 Angebotsabgabe

  1. Ein elektronisches Angebot, das Sie über die SWE-Plattform abgeben, ist rechtlich verbindlich.
  2. Die zulässigen Formen der Angebotsabgaben werden für jede Ausschreibung individuell festgelegt. Die Form der Angebotsabgabe können Sie der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen entnehmen. Wird im Einzelfall eine elektronische Signatur bei der Angebotsabgabe gefordert, sind Sie allein dafür verantwortlich, sich über die Voraussetzungen und Funktionalität von eingesetzter qualifizierter oder fortgeschnittener Signatur zu informieren.
  3. Die SWE weist darauf hin, dass ein Dritter, der nicht als Nutzer auf der SWE-Plattform bzw. bei der Vergabestelle registriert ist, jedoch die Vergabeunterlagen von einem registrierten Nutzer erhalten hat, kein Angebot abgeben kann.
  4. Außerhalb von EU-Vergabeverfahren behält die SWE sich vor, eine Angebotsabgabe auf dem Postweg, einem anderen geeignetem Weg, per Fax oder durch die Kombination dieser Mittel zu verlangen. Die geforderten Übermittlungswege werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten ebenso für die Abgabe von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen.

§ 6 Erreichbarkeit per E-Mail

  1. Als registrierter Teilnehmer / Bieter eines konkreten Vergabeverfahrens werden Ihnen Mitteilungen zu dem Verfahren u.a. per E-Mail von dem Benachrichtigungsservice der SWE-Plattform übersandt. Diese elektronische Post wird Ihnen von dem Absender <SWE-Vergabeplattform vergabestelle@stadtwerke-essen.de> mit der standardisierten Aufforderung zugeschickt, über die SWE-Plattform oder das AI BIETERCOCKPIT die neuen Nachrichten abzurufen.
  2. Bitte beachten Sie, dass es in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, den störungsfreien Zugang dieser E-Mails sicherzustellen und die bereit gestellten Informationen über die SWE-Plattform oder dem AI BIETERCOCKPIT zeitnah abzurufen. Wir empfehlen deshalb bei der Registrierung mindestens eine E-Mail-Adresse anzugeben, die eine Erreichbarkeit und einen regelmäßigen Abruf gewährleistet.
  3. Die SWE reagiert nicht auf sog. „auto-reply messages“ zur Anzeige der Abwesenheit eines Empfängers oder auf Benachrichtigungen, dass eine Nachricht abgewiesen wurde (z.B. Spam-Filterung). Es erfolgt in diesem Fall weder eine erneute Benachrichtigung noch eine Benachrichtigung an eine alternative E-Mail-Adresse.

§ 7 Virenbehaftete Dateien

  1. Sie sind als Nutzer beim Versenden von Daten an die SWE-Plattform verpflichtet, die im elektronischen Austausch erforderliche Sorgfalt einzuhalten. Es dürfen daher nur Dateien an die SWE-Plattform übermittelt werden, die zuvor auf das Vorhandensein von elektronischen Schädlingen (Viren, Trojanern usw.) durch einen dem aktuellsten Stand der Technik entsprechenden Virenscanner überprüft wurden.
  2. Die vorsätzliche Übermittlung verseuchter Dateien über die SWE-Plattform an die SWE wird bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt. Schadensersatzforderungen bleiben bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Übermittlung verseuchter Dateien vorbehalten.

§ 8 Haftung

  1. Die SWE haftet für Schäden, welche durch eigene Pflichtverletzungen oder durch Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters, Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder einer sonstigen Person, derer sich die SWE zur Erfüllung ihrer Pflichten bedient, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gilt die Haftung auch für einfache Fahrlässigkeit.
  2. Die SWE haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch die Struktur des Internets verursacht werden. Ebenso hat die SWE Leistungsstörungen durch das Eintreten höherer Gewalt nicht zu vertreten. Sie haftet insbesondere nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder die Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen, für Fehler oder Störungen beim Herunterladen von auf der SWE-Plattform eingestellten Inhalten und für technische Übermittlungsfehler oder Übermittlungsverzögerungen. § 3 Absatz 4 dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.
  3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleiben unberührt. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Sachschäden wird gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder einem Kaufmann für im Rahmen einer zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörenden Tätigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Verweise (Verlinkungen) auf der SWE-Plattform

  1. Auf der SWE-Plattform kann auf Websites Dritter verwiesen werden (Verlinkung). Die SWE übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der Websites Dritter, auf welche die SWE lediglich verweist. Mit dem Betätigen des Verweises (Verlinkung) verlassen Sie die SWE-Plattform. Sobald Sie Websites Dritter nutzen, können daher abweichende Nutzungsbedingungen gelten.
  2. Die SWE erklärt hiermit, dass zum Zeitpunkt der Setzung einer Verlinkung keine illegalen Inhalte auf der jeweiligen Website des Dritten erkennbar waren, auf die direkt verwiesen wurde. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung sowie die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten Websites hat die SWE keinen Einfluss. Die SWE distanziert sich deshalb von allen Inhalten verlinkter Websites, die nach der Setzung der Verlinkung verändert wurden. Dies gilt auch für alle innerhalb der SWE-Plattform gesetzten Verlinkungen sowie für Fremdeinträge in auf der SWE-Plattform eingerichteten Gästebücher, Diskussionsforen und Mailinglisten.

§ 10 Urheber-, Kennzeichen- und Veröffentlichungsrechte

  1. Die SWE ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von der SWE selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Keine der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte dürfen zu einer anderen Weiterverwendung als der Abgabe von Angeboten in einem konkreten Vergabeverfahren heruntergeladen werden, es sei denn, die SWE hat dies ausdrücklich zuvor gestattet.
  2. Alle innerhalb der SWE-Plattform genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
  3. Das Copyright für von der SWE selbst erstellte und veröffentlichte Objekte bleibt allein bei der SWE. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Inhalte ist ohne schriftliche Genehmigung der SWE ausdrücklich untersagt.

§ 11 Kontakt / Hotlines

Sie können folgende Kontaktmöglichkeiten nutzen:

  1. Für fachliche Fragen zur SWE-Plattform innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr):
    0201 / 800-1270, 0201 / 800-1272 oder vergabestelle@stadtwerke-essen.de
  2. Für IT-technische Fragen:
    0201 / 8095-1111 oder hotline@esh.essen.de
  3. Administration Intelligence AG:
    09001 / 243837 oder support@ai-ag.de

§ 12 Sonstige Bestimmungen

  1. Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss etwaiger Weiterverweisungen aufgrund des Internationalen Privatrechts.
  2. Für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Essen, sofern der Nutzer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die SWE den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt, soweit die Nutzungsbedingungen eine nicht vorgesehene Lücke aufweisen.
  5. Die SWE ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern und der Teilnahme an Vergabeverfahren über die SWE-Plattform eine neue Version zugrundzulegen. Sie erhalten keine gesonderte Mitteilung über die Änderungen; Sie haben sich daher in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Version zu informieren. Soweit Sie die Änderung der Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren, können Sie jederzeit die Löschung Ihrer Registrierung veranlassen.